Seit Jahresbeginn 2012 hat der Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, die Kosten für vom Arzt verordnete nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen ihrer Satzungsleistungen zu erstatten. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und für welche dieser Arzneimittel sie im Rahmen dieser Regelung aufkommt.

Woher sie kommt und was Sie wirkungsvoll dagegen tun können.
Beschwerden, Auslöser und was man dagegen tun kann

Als gezielte Hilfe bei Reizblase und Harninkontinenz
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| Cystinol akut® Dragees | Wirkstoff: Bärentraubenblätter-Trockenextrakt. | Gebrauchsinformation |
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| Cystinol long® Kapseln | Wirkstoff: Trockenextrakt aus Echtem Goldrutenkraut. | Gebrauchsinformation |
| Cystinol® N Lösung | Anwendungsgebiete: Unterstützend zu ausreichender Flüssigkeitszufuhr und Wärmebehandlung bei entzündlichen (auch bakteriell bedingten) Erkrankungen der ableitenden Harnwege wie: Entzündungen des Harnleiters (Ureteritis); Blasenentzündung (Cystitis), Reizblase; Entzündungen der Harnröhre (Urethritis). Bei Blut im Urin, bei Fieber oder Anhalten der Beschwerden über 7 Tage ist ein Arzt aufzusuchen. | Gebrauchsinformation |
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. |