Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen seit Anfang 2012 die Möglichkeit eingeräumt, die Kosten für ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen ihrer Satzungsleistungen zu erstatten.
Die Techniker Krankenkasse macht von dieser Regelung bereits Gebrauch und erstattet ihren Versicherten ab 12 Jahren die Kosten für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel in Höhe von 100 € im Kalenderjahr. Zur Erstattung müssen Sie lediglich Ihr Grünes Rezept/ Privatrezept und die Apothekenquittung bei der Techniker Krankenkasse einreichen.
Aber auch andere Krankenkassen werden sicher folgen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob und für welche dieser Arzneimittel sie aufkommt.

Woher sie kommt und was Sie wirkungsvoll dagegen tun können.
Beschwerden, Auslöser und was man dagegen tun kann

Als gezielte Hilfe bei Reizblase und Harninkontinenz
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| Cystinol akut® Dragees | Wirkstoff: Bärentraubenblätter-Trockenextrakt. | Gebrauchsinformation |
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| Cystinol long® Kapseln | Wirkstoff: Trockenextrakt aus Echtem Goldrutenkraut. | Gebrauchsinformation |
| Cystinol® N Lösung | Anwendungsgebiete: Unterstützend zu ausreichender Flüssigkeitszufuhr und Wärmebehandlung bei entzündlichen (auch bakteriell bedingten) Erkrankungen der ableitenden Harnwege wie: Entzündungen des Harnleiters (Ureteritis); Blasenentzündung (Cystitis), Reizblase; Entzündungen der Harnröhre (Urethritis). Bei Blut im Urin, bei Fieber oder Anhalten der Beschwerden über 7 Tage ist ein Arzt aufzusuchen. | Gebrauchsinformation |
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. |